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Rechtliche Voraussetzungen

Der Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf gemäß § 4 BBiG bzw. § 25 HwO. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf gemäß § 4 Abs.2 BBiG bzw. § 25 Abs.2 HwO nur nach der entsprechenden Ausbildungsverordnung ausgebildet werden. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung vor der Kammer bzw. zuständigen Stelle.

Verordnung

über die Berufsausbildung

zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement

(Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung BüroMKfAusbV)

  • Enthält alle Regelungen wie Berufsbild, Bezeichnung, Prüfung, Bestehensregelung etc.
  • Anlagen 1 und 2 (Ausbildungsrahmenplan - Sachliche und Zeitliche Gliederung)
  • Unbefristete Geltungsdauer ab 1. August 2014
  • Klassische Zwischen- und Abschlussprüfung

 

Diese Verordnung (BüroMKfAusbV) wird hinsichtlich der Prüfung (Gestreckte Abschlussprüfung) und Zusatzqualifikation (ZQ) befristet vom 01.08.2014 bis 31.07.2020 von einer Erprobungsverordnung überlagert, Verlängerung der Erprobung bis 01.08.2025.

Verordnung

über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

·       

  • Außerkraftsetzung der Prüfungsregelung der Grund-Verordnung und Regelung der Prüfungsform "Gestreckte Abschlussprüfung" sowie der Zusatzqualifikation
  • Bis auf §§ 6 bis 8 finden alle Regelungen der Grund-Verordnung Anwendung, daher gelten auch die Anlagen 1 und 2 (Ausbildungsrahmenplan) der Grund-Verordnung
  • Erprobung und Evaluation der gestreckten Abschlussprüfung und der Zusatzqualifikation
  • Befristung bis zum 31. Juli 2020