Eignungsprüfung für den Beschäftigtenlehrgang II
Beschäftigte und Beamte, die den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 oder die Teilnahme an einem Beschäftigtenlehrgang II anstreben, müssen zuvor an einer Eignungsprüfung teilnehmen.
Die Eignungsprüfung wird jeweils im September/Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Eine Zulassung zum mündlichen Teil setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Der schriftliche Teil setzt sich aus Aufgaben aus dem Bereich des schlussfolgernden Denkens, Konzentrationsaufgaben, einem Test zur Merkfähigkeit und Einfallsmenge sowie einer Überprüfung der Rechtschreibung, des Rechnens und des Allgemeinwissens zusammen. Der mündliche Teil besteht aus einem Einzelgespräch und aus einem Gruppengespräch.
Zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfungen führt das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt mit den hauptamtlichen Dozenten ganztägige Workshops durch. Dabei werden zunächst die Prüfgebiete der Eignungsprüfungen erläutert und deren Inhalte von den Teilnehmenden an Beispielen geübt. Daneben werden auch die für das erfolgreiche Absolvieren der Eignungsprüfung wichtigen methodischen Grundlagen vermittelt. Schließlich wird der Workshop durch einen umfassenden Test abgerundet. Die Auswertung des Tests erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung durch die Teilnehmenden selbst. Die Workshops finden zeitnah zu den Eignungsprüfungen statt. Die Termine werden rechtzeitig gegenüber den personalführenden Stellen und auf unserer Internetseite unter „Aktuelles“ bekannt gegeben.