Aus gegebenem Anlass weist das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt nochmals daraufhin, dass unseren nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten eine Lehrvergütung in Höhe von 30,00 € je Unterrichtsstunde gemäß Abschnitt II Nr. 1.1 der Richtlinie über die Vergütung von nebenamtlichem und nebenberuflichem Unterricht in der Aus- und Fortbildung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (RdErl. des MF vom 15.07.1997 – 16.11-03012/1, MBl. LSA Nr. 37/1997 S. 1435 f. geändert durch RdErl. des MF vom 14.11.2014 – 1512-03012-3; MBl. LSA Nr. 40/2014 S. 534) gezahlt wird. Dazu können Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz geltend gemacht werden. Die Unterbringung unser nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten ist am Standort Thale sichergestellt. Die Unterbringung von externen Dozentinnen und Dozenten ist an den Standorten des AFI-LSA nicht möglich.