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Weiterbildungsstipendium

Begabtenförderung berufliche Bildung

Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium.
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    oder
    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
    oder
    die persönliche Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
    Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
  • Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/innen können nicht augenommen werden.

Diese Kosten werden übernommen!

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10% der jeweiligen Maßnahmekosten. Ab 01.01.2025 erhöht sich die Gesamtsumme auf 9.135 EUR und somit bis zu 3.045 EUR für jedes einzelne Förderjahr.

Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer Bewerberin oder eines Bewerbers eingetragen war. Das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt führt als zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe der Verwaltungsfachangestellten, der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste und der Kaufleute für Büromanagement das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir in der Regel zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es beim:

Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselfelder Straße 31
38889 Blankenburg.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Wer informiert?
Auskünfte zum Weiterbildungsstipendium erteilt Ihnen Frau Stefanie Seeger.
Tel.-Nr.: 0 39 44 / 92 17 16
E-Mail: Stefanie.Seeger(at)afi.sachsen-anhalt.de

Mehr zum Thema: www.sbb-stipendien.de