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Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter

Ausbildung Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter

Ausbildungsprofil

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der im öffentlichen Dienst angeboten wird. Das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt ist zuständige Stelle nach § 73 BBiG. Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. in der Ausbildungstätte und der Berufsschule. Die Einzelheiten der Berufsausbildung sind durch Verordnung des Bundes geregelt.

Die Auszubildenden haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine der folgenden Fachrichtungen zu wählen:

    - Bundesverwaltung
    - Landesverwaltung
    - Kommunalverwaltung
    - Handwerksorganisaton und Industrie- und Handelskammer
    - Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in
      Deutschland

Das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt führt einen Teil der theoretischen Ausbildung als dienstbegleitende Unterweisung für die Auszubildenden der Fachrichtung Landesverwaltung, das Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. (SIKOSA) in Magdeburg für die Auszubildenden der Fachrichtung Kommunalverwaltung durch.

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 36 Monate. Zwei Drittel der Ausbildungszeit werden für den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten beansprucht, die für alle fünf möglichen Fachrichtungen identisch sind:

    - Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
    - Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    - Informations- und Kommunikationssysteme
    - Kommunikation und Kooperation
    - Verwaltungsbetriebswirtschaft
    - Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Ein Drittel der Ausbildungszeit ist dem Erwerb von speziellen Kenntnissen in der jeweiligen Fachrichtung vorbehalten.

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischen- und am Ende eine Abschlussprüfung abzulegen.


Zwischenprüfung
Gemäß § 48 BBiG erfolgt in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung, so dass gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung eingewirkt werden kann.

Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in insgesamt höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:

    1. Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche
        Abläufe
    2. Haushaltswesen und Beschaffung
    3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschlussprüfung
Gemäß § 37 BBiG wird in dem o. g. staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Abschlussprüfung durchgeführt.
Der Prüfling muss nachweisen, ob er die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen:

    1. Verwaltungsbetriebswirtschaft (höchstens 135 Minuten)
    2. Personalwesen (höchstens 120 Minuten)
    3. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung
        der Fachrichtung
    4. Wirtschafts- und Sozialkunde

durchzuführen.