Menu
menu

Allgemeine Hinweise

Das jährliche Fortbildungsangebot basiert auf einer Bedarfsanalyse und wird in Zusammenarbeit mit den Fortbildungsverantwortlichen der obersten Landesbehörden für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche sowie den Fortbildungsverantwortlichen des Polizeibereiches und des Landesverwaltungsamtes bzw. den Fortbildungsverantwortlichen des Justizvollzugs gemeinsam mit dem Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt (AFI-LSA) erarbeitet.

Neue Themen bzw. Seminare, die im Fortbildungsprogramm nicht enthalten waren, wurden mit ***neu*** gekennzeichnet. Je nach Haushaltslage können jederzeit weitere aktuelle Themen aufgenommen werden.

In Zusammenarbeit mit dem Freistaat Thüringen und dem Freistaat Sachsen wurden E-Learning-Programme zu den Themen "EU-Grundlagenkompetenz" und "Bescheidtechnik im Verwaltungsverfahren" erstellt.

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle unmittelbaren und mittelbaren Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt. Das gilt auch für beurlaubte Bedienstete. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerhalb der Landesverwaltung werden vom AFI-LSA Teilnahmegebühren in Höhe von 49,00 € pro Seminartag  (siehe Nutzungsentgeltordnung) erhoben. Die Rechnung wird der anmeldenden Dienststelle bzw. dem externen Teilnehmer direkt übersandtDie individuellen Teilnahmevoraussetzungen sind bei jeder Veranstaltung unter der Rubrik „Teilnehmerkreis” (ggf. auch „Teilnahmevoraussetzungen“) angegeben. Die Gleichstellungsbeauftragten können an allen Maßnahmen teilnehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Dienststellen bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn. Dabei hat die anmeldende Dienststelle im Interesse eines größtmöglichen Seminarerfolgs zu prüfen, ob die vorgesehenen Beschäftigten die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Beim AFI-LSA sind der Vordruck "Antrag auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung" und die "Erwartungsabfrage" über die Personalstelle einzureichen.

Die Anmeldungen sind verbindlich und können nur von der anmeldenden Personalstelle zurückgezogen werden. Sollte eine Teilnahme an einem bestätigten Seminar nicht möglich sein, ist das AFI-LSA schnellstmöglich zu informieren und eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer zu benennen.

Zu- und Absagen

Über die anmeldende Dienststelle erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ca. drei bis vier Wochen vor Seminarbeginn eine Zu- bzw. Absage. Sie bekommen mit der Bestätigung zur persönlichen Seminarvorbereitung weitere Informationen über Inhalt, Ort und Ablauf der Veranstaltung sowie eine Teilnehmerliste.

Kinderbetreuung

Für alleinerziehende Mütter und Väter, die das Aus- und Fortbildungsinstitut für einen mehr­tägigen Fortbildungsbesuch nutzen wollen, bieten wir die Möglichkeit der Übernachtung und Verpflegung der Kinder vor Ort in unseren Einrichtungen. 

Sollte der Wunsch nach Übernachtung und Verpflegung oder einer Kinderbetreuungsmöglichkeit in einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Ferienbetreuung) bestehen, übermitteln Ihnen die Mitarbeiterinnen Frau Schleef (Telefon: 03944 / 921-712) für Blankenburg, Frau Rieche (Telefon: 039457 / 93-141) für Benneckenstein und Frau Kupfernagel (03947 / 2347) für Thale die entsprechenden Kontaktadressen bzw. planen mit Ihnen die Unterbringung und Verpflegung.

Mit diesem Angebot haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, mit einer Kindertagesstätte in erreichbarer Nähe die Unterbringung Ihrer Kinder zu klären, sofern die Kapazitäten es zulassen. 

Mitbringen von Haustieren

Das Mitbringen von Haustieren zu den Fortbildungsveranstaltungen ist nicht gestattet.

Absage von Fortbildungsveranstaltungen

Die Absage oder Verlegung von Fortbildungsveranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnehmermeldungen oder aus anderen Gründen bleibt dem Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt vorbehalten.

Teilnahmebescheinigungen

Eine Teilnahmebescheinigung wird grundsätzlich nur bei vollständigem Besuch des Seminars ausgestellt. Die Bescheinigungen werden nach Ablauf der Veranstaltung in doppelter Ausfertigung übergeben.