Allgemeine Hinweise
Das jährliche Fortbildungsangebot basiert auf einer Bedarfsanalyse und wird in Zusammenarbeit mit den Fortbildungsverantwortlichen der obersten Landesbehörden für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche sowie den Fortbildungsverantwortlichen des Polizeibereiches und des Landesverwaltungsamtes bzw. den Fortbildungsverantwortlichen des Justizvollzugs gemeinsam mit dem Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt (AFI-LSA) erarbeitet.
Neue Themen bzw. Seminare, die im Fortbildungsprogramm bisher nicht enthalten waren, wurden mit ***neu*** gekennzeichnet. Je nach Haushaltslage können bei Bedarf jederzeit weitere aktuelle Themen aufgenommen werden.
Teile des Fortbildungsangebotes können online durchgeführt werden.
Es werden E-Learning-Programme zu verschiedenen Themen im Extranet als Selbstlernkurse bereitgestellt. (https://extranet-afi.lsa-net.de)
Anmeldung
Bei Interesse an einer oder mehreren Fortbildungen können die jeweiligen Dienststellen der möglichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Anmeldung beim Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt bis spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn einreichen. Anmeldungen, welche verspätet eingehen, können nur berücksichtigt werden, sofern noch freie Plätze in den entsprechenden Seminaren zur Verfügung stehen. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über ein Online-Verfahren. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht genutzt werden können, ist der Vordruck "Antrag auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung" und die "Erwartungsabfrage" über die jeweilige Personalstelle beim AFI-LSA einzureichen.
Die anmeldende Dienststelle wird im Interesse eines größtmöglichen Seminarerfolgs gebeten, im Vorfeld der Anmeldung zu prüfen, ob die vorgesehenen Beschäftigten die folgenden Teilnahmevoraussetzungen für das jeweilige Seminar erfüllen. Es ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass keine Bediensteten mit Grundkenntnissen oder erweiterten Kenntnissen zu einem Grundlagenseminar bzw. Beschäftigte ohne Grundlagenkenntnisse zu einem Aufbauseminar angemeldet werden sollten, um die Bildung von homogenen Seminargruppen zu ermöglichen.
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle unmittelbaren und mittelbaren Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt. Das gilt auch für beurlaubte Bedienstete. Gegebenenfalls anfallende Entgelte können der aktuellen Entgeltordnung entnommen werden, welche unter folgendem Link https://afi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/AFI/Veranstaltungsmanagement/Neo_AFI2014.pdf auf der Internetseite des AFI – LSA und den Extranet-Seiten des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung steht. Die Rechnung wird der anmeldenden Dienststelle bzw. dem externen Teilnehmer direkt übersandt. Die individuellen Teilnahmevoraussetzungen sind bei jeder Veranstaltung unter der Rubrik „Teilnehmerkreis” (ggf. auch unter „Hinweise“) angegeben.
Fortbildungsseminare sind dienstliche Veranstaltungen.
Zu- und Absagen
Bei ausreichenden Anmeldungen für die Seminare erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die anmeldende Dienststelle ca. drei bis vier Wochen vor Seminarbeginn eine Zu- bzw. Absage. Sie bekommen mit der Bestätigung zur persönlichen Seminarvorbereitung weitere Informationen über Inhalt, Ort und Ablauf der Veranstaltung sowie eine Liste mit allen Teilnehmenden.
Die Anmeldungen sind verbindlich und können nur von der anmeldenden Personalstelle zurückgezogen werden. Sollte eine Teilnahme an einem bestätigten Seminar nicht möglich sein, ist im Interesse der bestmöglichen Auslastung der Plätze das AFI-LSA schnellstmöglich zu informieren und eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer zu benennen.
Die Auswahl der Teilnehmenden je Veranstaltung erfolgt nach sachlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Gesamtanmeldezahl und der zur Verfügung stehenden Plätze. Wenn eine Dienststelle mehrere Interessierte für ein Seminar anmeldet, übermittelt sie dem AFI-LSA eine Rangfolge. Falls nicht jeder Interessierte einen Platz erhalten kann, wählt das AFI-LSA die Teilnehmenden gemäß dieser Rangfolge aus. Bei der Auswahl werden alle anmeldenden Dienststellen berücksichtigt.
Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungen beginnen in der Regel um 9:00 Uhr und enden gegen 16:30 Uhr. Die genauen Anfangszeiten werden mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt. Sofern sich der Veranstaltungsort kurzfristig ändert, werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
Die Fortbildungsveranstaltungen in Sachsen (Meißen / Dresden) und Thüringen (Tambach-Dietharz / Gotha) beginnen in der Regel zwischen 8:30 Uhr und 9:00 Uhr.
Unterkunft und Verpflegung
Die Unterbringung in einer Gästeunterkunft ist am AFI.-Standort in Thale und für mehrwöchige Weiterbildungen am AFI-Standort in Blankenburg möglich. In Thale gibt es die Möglichkeit der Verpflegung durch eine Mensa. Bei Bedarf kann vegetarisches Essen zubereitet werden, dies muss jedoch rechtzeitig angemeldet werden. Die Essenszeiten der Mensa gestalten sich wie folgt:
Frühstück 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr
Mittagessen 11:30 Uhr bis 13.00 Uhr
Abendessen 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Anreise und Parken
Anfahrt aus Richtung Blankenburg/Halberstadt
- Blankenburger Straße an der ersten Ampel geradeaus, am Kaufmarkt vorbei
- an der zweiten Ampel geradeaus
- ca. 150 m weiter zweigt links die Schmiedestraße ab, direkt an der Straßenecke befindet sich die Toreinfahrt zur AFI-Standort Thale
Anfahrt aus Richtung Quedlinburg/Neinstedt
- Neinstedter Straße geradeaus bis zum Kreisverkehr
- im Kreisverkehr erste Ausfahrt rechts
- die Bodebrücke überqueren
- nach 150 m zweigt rechts die Schmiedestraße ab
- die Einfahrt zur AFI-Standort Thale befindet sich rechter Hand, unmittelbar an der Abzweigung
Anfahrt aus Richtung B 242/Friedrichsbrunn
- nach Ortseinfahrt der rechts abbiegenden Hauptstraße folgen (Walpurgisstraße)
- ca. 2 km immer geradeaus der Hauptstraße folgen (Walpurgisstraße, Obersteigerweg), dabei überqueren Sie einen beschrankten Bahnübergang
- bis zum Kreisverkehr fahren
- im Kreisverkehr die erste Ausfahrt bis zum nächsten Kreisverkehr fahren
- im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt
- die Bodebrücke überqueren
- nach 150 m zweigt rechts die Schmiedestraße ab
- die Einfahrt zur AFI-Standort Thale befindet sich rechter Hand unmittelbar an der Abzweigung
Anreise mit dem Zug
- Haltestelle Thale-Musestieg aussteigen
- das Bahnhofsgelände verlassen und nach rechts, den Musestieg bergab bis zum Kreisverkehr gehen (ca. 300 m)
- den Kreisverkehr umgehen und die Bodebrücke überqueren
- auf der Blankenburger Straße zweigt nach ca. 50 m rechts die Schmiedestraße ab
- die Einfahrt zur AFI-Standort Thale befindet sich rechter Hand unmittelbar an der Abzweigung
- für den beschriebenen Weg benötigen Sie etwa 10 min
33 Parkplätze stehen auf dem Objekt kostenlos zur Verfügung. Bitte parken Sie nur auf den ausgeschilderten Parkflächen. Im gesamten Objekt gilt die STVO.
Im Winter kann es bedingt durch die Schneeberäumung zu Einschränkungen bei der Nutzung der Parkflächen kommen.
Internetnutzung
Aufgrund dessen, dass das AFI-LSA Teil eines geschlossenen Datennetzes ist und die Nutzung der LAN-Verbindung mit privaten Endgeräten nicht erlaubt ist, stellt das AFI-LSA seinen Teilnehmern und Teilnehmerinnen an allen Standorten einen WLAN-Zugang zur Verfügung, welcher an der Anmeldung erfragt werden kann.
Kosten
Die Kosten für Übernachtung in Blankenburg und Thale sowie für Verpflegung in Thale werden für Landesbedienstete von den entsprechenden Dienststellen getragen und können der aktuellen Entgeltordnung unter https://afi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/AFI/Veranstaltungsmanagement/Neo_AFI2014.pdf entnommen werden. Externe Teilnehmende erhalten eine separate Rechnung. Bei Nichtinanspruchnahme oder Änderungen von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen bittet das AFI-LSA um eine schriftliche Mitteilung bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn. Bei verspäteten Absagen werden entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
Kinderbetreuung
In Thale besteht die Möglichkeit einer maximal 15-tägigen Kinderbetreuung bei vorhandener Kapazität in der KITA in Neinstedt. Die Betreuungskosten werden nach Beendigung der Betreuung tageweise und inklusive der Kosten für Mittagessen per Rechnung durch die KITA erhoben. Der Tagessatz beträgt 15 €. Aufnahmebedingung ist eine MMR-Impfung sowie eine ärztliche Bescheinigung, dass das Kind eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen kann und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der Bedarf an einer Kinderbetreuung ist auf dem Anmeldeformular mitzuteilen. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung von mitreisenden Kindern sind von den Teilnehmenden zu tragen.
Mitbringen von Haustieren
Das Mitbringen von Haustieren zu den Fortbildungsveranstaltungen ist nicht gestattet.
Absage von Fortbildungsveranstaltungen
Die Absage oder Verlegung von Fortbildungsveranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnehmermeldungen oder aus anderen Gründen bleibt dem Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt vorbehalten.
Teilnahmebescheinigungen
Eine Teilnahmebescheinigung wird grundsätzlich nur bei vollständigem Besuch des Seminars ausgestellt. Die Bescheinigungen werden nach Ablauf der Veranstaltung in einfacher Ausfertigung übergeben.
Menschen mit Beeinträchtigung
Am Standort Thale ermöglicht das AFI-LSA die Teilnahme an allen Seminaren für Teilnehmende mit Beeinträchtigung im Rahmen der vorhandenen Mittel. Ein barrierefreier Zugang zum Seminar- und Speiseraum sowie zur barrierefreien Unterkunft ist vorhanden. Bei Bedarf bittet das AFI-LSA um eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung.
Länderübergreifende Zusammenarbeit
Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit (LÜZ) werden einige Veranstaltungen aus verschiedenen Themenbereichen für die Bediensteten der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt angeboten. Die Fortbildungsanträge für Seminare in Thüringen und Sachsen sind ebenfalls spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn beim AFI-LSA einzureichen. Die Übernachtungskosten für Sachsen und Thüringen werden den jeweiligen Dienststellen in Rechnung gestellt, während die Verpflegung in den hauseigenen Mensen der Veranstaltungsorte vor Ort selbst zu bezahlen ist.
Datenschutzhinweise
Die Daten der Teilnehmenden an Veranstaltungen des AFI-LSA werden von diesem in Erfüllung seiner Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und der Rechte bei deren Verarbeitung, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, können in unseren Datenschutzhinweisen eingesehen werden.