Kompaktkurs „Öffentliche Verwaltung“
Mit dem Kompaktkurs „Öffentliche Verwaltung“ wird das Ziel verfolgt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die keine verwaltungsrechtliche Ausbildung absolviert haben oder auf Grund eines Arbeitsplatzwechsels Kenntnisse in mehreren Rechtsgebieten erwerben oder auffrischen wollen, einen komprimierten Überblick über die rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Grundlagen der öffentlichen Verwaltung zu vermitteln.
Am Kompaktkurs können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen teilnehmen.
Der Kompaktkurs „Öffentliche Verwaltung“ wird über einen Zeitraum von 4 Wochen durchgeführt und umfasst 120 Unterrichtsstunden aus folgenden Rechtsgebieten:
I. Einführung
- Einführung in das Recht
- Aufbau der Verwaltung und Grundzüge der Verwaltungsorganisationslehre
II. Verwaltungsrecht und Rechtsanwendung
- Staats- und Europarecht
- Verwaltungsrecht und Grundzüge des besonderen Verwaltungsrechts
- Rechtsanwendung
- Personalwesen
- Kommunalrecht
- Privatrecht
III. Grundzüge der öffentlichen Finanzwirtschaft
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, BWL in Grundbegriffen, kaufmännisches Rechnungswesen
Der Lehrgang findet in Vollzeitunterricht statt. Unterkunft und Verpflegung werden für trennungsgeldberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt.