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Beendigung der Berufsausbildung

  1. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. 
     

    Erläuterung:

    Eine Beendigung durch Zeitablauf kommt zu Stande, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden und auf eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses durch den Auszubildenden verzichtet wird.
     
  2. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
     

    Erläuterung:

    Die zuständige Stelle setzt das Ausbildungsende für jedes Jahr neu fest. Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt durch Übersendung des verschlossenen Abschlusszeugnisses an den Ausbildenden mit der Maßgabe, dieses an dem festgelegten Termin ungeöffnet an den Auszubildenden zu übergeben. Der Auszubildende und der Ausbilder erfahren erst an diesem Tag das Ergebnis der Abschlussprüfung. Das Ausbildungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an den Prüfling, in diesem Fall mit der Übergabe des Zeugnisses.