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Prüfungsverfahren währen der Erprobungsphase

Gestreckte Abschlussprüfung

Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit - auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt - eine Zwischenprüfung entfällt dadurch.

Teil 1:  Informationstechnisches Büromanagement
(Zeitpunkt: Nach 18 Monaten auf Basis der ersten 15 Monate)

 

Teil 2: Kundenbeziehungsprozesse, Wirtschafts- und Sozialkunde, Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (Zeitpunkt: Am Ende der Ausbildung)

 

Teil 1: Informationstechnisches Büromanagement

Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten und nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert bearbeiten kann. Dabei soll er zeigen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitung sowie Tabellenkalkulation recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann.

-> Gewichtung: 25 %

-> Prüfungszeit: 120 Minuten (schriftlich, computergestützt)

 

Teil 2: Kundenbeziehungsprozesse

Komplexe und berufstypische Arbeitsaufträge zur handlungsorientierten Bearbeitung.

-> Gewichtung: 30%

-> Prüfungszeit: 150 Minuten (schriftlich)

 

Teil 2:Wirtschafts- und Sozialkunde

Fallbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt.

-> Gewichtung: 10 %

-> Prüfungszeit: 60 Minuten (schriftlich)

 

Teil 2: Fachaufgabe in der Wahlqualifikation

Der Prüfling soll nachweisen, dass er

• berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern sowie
 
Lösungswege entwickeln, begründen und reflektieren,

• kunden- und serviceorientiert handeln,

• betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und 
  rechtlicher 
Zusammenhänge planen, durchführen und auswerten sowie

• Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen kann.

-> Gewichtung: 35 %

-> Prüfungszeit: 20 Minuten (mündlich)

 

Als Zugangsweg zum Fallbezogenen Fachgespräch kann aus zwei Alternativen ausgewählt werden. Die ausbildende Behörde teilt der zuständigen Stelle mit Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung die gewählte Variante mit.

Variante A

Variante B

Betriebliche Fachaufgabe

 

a) max. 3-seitiger Report je WQ über durchgeführte betriebliche Fachaufgabe

b) Abgabe erfolgt spätestens am ersten Tag der schriftlichen Prüfung

c) Ausbildender bestätigt, dass die Fachaufgabe eigenständig vom Prüfling im Betrieb durchgeführt wurde

d) Aufgabenauswahl durch Prüfungsausschuss

e) Fachgespräch erfolgt ausgehend von Fachaufgabe und Report

 

Praxisbezogene Fachaufgabe

 

a) eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Fach-aufgaben

b) Prüfungsausschuss entscheidet, zu welcher WQ die beiden Wahlaufgaben zur Verfügung gestellt werden

c) 20 Minuten Vorbereitungszeit

d) Fachgespräch erfolgt ausgehend von der Fachaufgabe

 

 

 

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  • Im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend"
  • Im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend"
  • In mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
  • In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"

bewertet worden sind.

Nach den Regelungen des BBiG kann der Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholt werden. Ein Nicht-Bestehen wegen mangelhafter Leistungen im 1. Teil ist somit nicht möglich. Die Prüfungsnote wird im Zeugnis eingetragen.