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Wie können Auszubildende mit Migrationshintergrund während der Berufsausbildung sprachlich gestärkt und gefördert werden?

Der Ausbildungsrahmenplan in den jeweiligen Berufsausbildungen sieht eine Vielzahl von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten vor, die sprachliche Aktivitäten beinhalten. Hierzu zählen: Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, sowie die Rechtsanwendung, Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen, Fachauskünfte erteilen und damit verbunden die Nutzung des speziellen beruflichen Vokabulars. Diese sprachlichen Komponenten stellen einen Kernbereich der beruflichen Handlungsfähigkeit dar und werden prüfungsrelevant sein.

Bei der Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeiten ist neben dem Berufsschulunterricht und der dienstbegleitenden Unterweisung, das Ausbildungspersonal in der betrieblichen Ausbildung gefordert. Die persönliche, fachliche, sowie berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung des Ausbildungspersonals ermöglicht es, den Auszubildenden die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans zu vermitteln. Während der betrieblichen Ausbildung ist das ausbildende Personal stets ein erster Ansprechpartner für die Auszubildenden. Bei der Feststellung von Defiziten, auch sprachlicher Natur auf Grund der Herkunft, ist eine Unterstützung durch die Ausbildenden notwendig. Am Ende steht das Ziel im Fokus, die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln.

Aber was kann getan werden, wenn das sprachliche Niveau auf Grund des Migrationshintergrundes nicht ausreicht und der erfolgreiche Abschluss gefährdet ist?

Die Ausbildungsstätten können sich während der betrieblichen Ausbildung, Maßnahmen bedienen, die zur Vermittlung der erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang geeignet erscheinen. Hierzu zählen z.B. spezielle sprachliche Förderungen durch die Bundesregierung für Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Maßnahmen sind in Form einer Publikation auf den Seiten des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat veröffentlicht. Zudem gibt es zahlreiche Angebote der Integrationsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt. Neben diesen Maßnahmen gibt es örtliche Angebote zur sprachlichen Unterstützung durch Bildungsträger, Wohlfahrtverbände und Wirtschaftsverbände.

Welche spezielle Unterstützung geeignet erscheint, kann nur durch das Ausbildungspersonal festgestellt werden.