Berufausbildungsverzeichnis: Grundlagen und Informationen
Beabsichtigt eine Ausbildungsstätte erstmalig oder nach langer Unterbrechung auszubilden, ist sie gehalten, rechtzeitig vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages bei der zuständigen Stelle eine Eignungsfeststellung zu beantragen.
Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Frau Stefanie Seeger (03944/921-716).
Bitte prüfen Sie vorab, ob alle notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen (§§ 27 ff. BBiG) erfüllt werden können:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Eintragung der Verträge in das Berufsausbildungsverzeichnis nur möglich ist, wenn die Eignung der Ausbildungsstätte und die Eignung des Ausbildungspersonals durch die zuständige Stelle festgestellt worden sind.