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Aufstiegsstipendium

Das Förderprogramm „Aufstiegsstipendium“ unterstützt das Weiterlernen beruflich besonders begabter Erwachsener durch ein akademisches Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent bewiesen haben, können sich um ein Stipendium für ein Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Das Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“. Das Aufstiegsstipendium soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöhen und Fachkräften die Möglichkeit zur weiteren beruflichen Entwicklung bieten. Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. 

        ·     Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 861 Euro 
          plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder 
          unter 14 Jahren gewährt (150 Euro für jedes Kind).

Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.     

  •           Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700 Euro
              für Maßnahmekosten erhalten, also 225 Euro monatlich

Grundvoraussetzung für eine Bewerbung:

Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. 

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Bewerbungskriterium der beruflichen Leistungen zu erfüllen, am einfachsten durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Als Aufstiegsfortbildung bezeichnet man eine anspruchsvolle Weiterbildung, die auch durch das BMBF Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in oder Fachpfleger/-in.

Eine weitere Möglichkeit ist die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Bekannte berufliche Leistungswettbewerbe sind der PLW im Handwerk oder der Wettbewerb "Gute Form". Haben Sie besonders erfolgreich an einem anderen Leistungswettbewerb teilgenommen, klären Sie bitte vor der Bewerbung mit dem SBB-Team Aufstiegsstipendium, ob dieser für die Bewerbung eingesetzt werden kann.

Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium qualifizieren. Details dazu finden Sie im Dokument "Hinweise zum begründeten Arbeitgebervorschlag". Bitte reichen Sie nur dann einen Arbeitgebervorschlag ein, wenn Sie die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegen können.

Keine Altersbegrenzung

Beim Aufstiegsstipendium gibt es keine formale Altersgrenze. Der größte Teil der Stipendiatinnen und Stipendiaten ist zwischen 25 und 35 Jahre alt, also deutlich älter als Studierende ohne Berufserfahrung. Einige der Geförderten sind bereits über 40. Wichtig ist es, spätestens bei einem Auswahlgespräch plausibel zu begründen, warum ein Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.

 

Hinweis für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Semesters noch möglich.

Der Weg zum Aufstiegsstipendium hat drei Stufen:

Stufe I:       Online-Bewerbung

Zunächst ist ein Online-Fragebogen auszufüllen. Hier wird geprüft, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sind. In der Online-Bewerbung ist außerdem die Angabe eines Studienwunsches erforderlich. Bewerbungen ohne Angaben zu einem begonnenen oder geplanten Studium werden nicht berücksichtigt.

Stufe II:      Kompetenz-Check

Der Kompetenz-Check wird ebenfalls online bearbeitet. Nach dem Versenden des Online-Bewerbungsbogens erfolgt per Mail ggf. eine Zulassung zur Stufe II. Die Nachricht enthält einen Link zum Kompetenz-Check. Die Teilnahme am Kompetenz-Check ist nur einmal möglich.

Stufe III:     Auswahlgespräch

Bewerber/-innen die in Stufe II ein besonders gutes Ergebnis erzielt haben, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Danach entscheidet sich, wer in das Stipendienprogramm aufgenommen werden kann.

 

Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: http://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html