Menu
menu

Aufgaben der zuständigen Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die zuständige Stelle beim Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt ist verantwortlich für die Ausbildungsberufe der

Verwaltungsfachangestellten

Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste

Kaufleute für Büromanagement

Sie nimmt jene Aufgaben wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer) verantwortlich sind. Ihre Aufgabenbereiche erstrecken sich auf die Landes- und Kommunalverwaltung.

Die zuständige Stelle berät und überwacht die betriebliche Ausbildung, stellt die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals und die Eignung der Ausbildungsstätten fest. Zu diesem Aufgabenbereich zählt auch die Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und die Entscheidung über eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit.

Darüber hinaus errichtet die zuständige Stelle den Berufsbildungsausschuss gemäß § 77 BBiG und führt dessen Geschäfte. Im Rahmen der allgemeinen Regelungsbefugnis der zuständigen Stelle erlässt der Berufsbildungsausschuss als ihr Beschlussorgan Richtlinien und Prüfungsordnungen.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen in diesen Ausbildungsberufen. Die zuständige Stelle errichtet und besetzt die Prüfungsausschüsse und koordiniert zusammen mit dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. (SIKOSA) die organisatorische Abwicklung und Durchführung der Prüfungen.
Außerdem nimmt die zuständige Stelle die Ausbildereignungsprüfung ab. Es handelt sich hierbei um eine Fortbildungsprüfung der zuständigen Stelle zum Nachweis der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse als Ausbilder/Ausbilderin.

Die zuständige Stelle entscheidet schließlich auch über die Gleichstellung von ausländischen Bildungsabschlüssen nach § 50a BBiG.

Die zuständige Stelle ist weiterhin als Ansprechpartnerin für die Vergabe des Weiterbildungsstipendiums für die o. g. Berufe in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.