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Fachangestellte und Fachangestellter Medien- und Informationsdienste

Ausbildung zur / zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste

Ausbildungsprofil

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der im öffentlichen Dienst und in der gewerblichen Wirtschaft angeboten wird. Das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt ist zuständige Stelle nach § 73 BBiG, soweit die Ausbildung im öffentlichen Dienst absolviert wird. Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. in den Ausbildungstätten und Berufsschule. Die Einzelheiten der Berufsausbildung sind durch Verordnung des Bundes geregelt.

Die Auszubildenden haben die Möglichkeit, eine der folgenden Fachrichtungen zu wählen:

    - Archiv
    - Bibliothek
    - Information und Dokumentation
    - Bildagentur
    - Medizinische Dokumentation

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf eine gemeinsame Ausbildung, 12 Monate auf die Ausbildung in der gewählten Fachrichtung.
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischen- und am Ende eine Abschlussprüfung abzulegen.

Zwischenprüfung
Gemäß § 48 BBiG findet während der Berufsausbildung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung statt. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.

Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in insgesamt höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:

    1. Beschaffung, formale Erfassung
    2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
    3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschlussprüfung
Gemäß § 37 BBiG wird in dem o. g. staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Abschlussprüfung durchgeführt.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.

Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen:

  1. Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen (höchstens 120 Minuten)
  2. Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen (Fachrichtung Archiv und Bibliothek) bzw. Informationsdienstleistungen (Fachrichtung Information und Dokumentation sowie Medizinische Dokumentation) bzw. Bereitstellen und Vermitteln von Bildern (Fachrichtung Bildagentur, höchstens 120 Minuten)
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 90 Minuten)

und praktisch in dem Prüfungsbereich

    4.   Wirtschafts- und Sozialkunde

durchzuführen.

Spätere Einsatzorte
von Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste sind Medien- und Pressearchive, Rundfunk und Fernsehen, Stadt- und Staatsarchive, öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsanbieter, Bildstellen und Museen.