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Informationen der Zuständigen Stelle

Überblick über das Ausbildungsberufsbild "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement"

 

Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2014 ist die Ausbildungsordnung für den neuen Ausbildungsberuf "Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement" in Kraft  getreten.

Die drei bisher bestehenden Büroberufe (Bürokaufleute, Kaufleute für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation) wurden zu einem gemeinsamen, modernen  Beruf zusammengeführt. Seit 1. August 2014 gibt es in den ‚alten‘ Ausbildungsberufen keine Neueinstellungen mehr.

Der Ausbildungsberuf "Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement" ist sowohl Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft, als auch des öffentlichen Dienstes. Er ermöglicht mit seiner Differenzierung nach Wahlqualifikationen eine Schwerpunktbildung für Betriebe in Industrie und Handwerk sowie im öffentlichen Dienst.
Zuständige Stelle für die Prüfung wird künftig entweder die IHK, die HWK oder das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt (für den öffentlichen Dienst) sein, je nachdem in welchem Bereich die Ausbildung stattfindet und welche Wahlqualifikationen gewählt wurden. 

Ausbildungsberufsbezeichnung

 

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Ausbildungsdauer

 

3 Jahre

Ausbildungsbeginn

 

jährlich zum 1. August

Struktur und Aufbau der
BüroMKfAusbV

 

Monoberuf mit Differenzierung in zwei von 10 Wahlqualifikationen – WQ

Prüfungsform
1. Teil:
2. Teil:

 

gestreckte Abschlussprüfung
nach 18 Monaten, mit Inhalt der ersten 15 Monate
am Ende der Ausbildung

Wahlqualifikation

 

2 WQ à 5 Monate wählbar, werden im Ausbildungsvertrag festgeschrieben

Zusatzqualifikation

 

eine weitere dritte WQ kann von leistungsstarken Auszubildenden belegt werden