Menu
menu

Beschäftigtenlehrgang II

Der Beschäftigtenlehrgang II bereitet auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt nach BBiGvor. Der Lehrgang soll Beschäftigte in den Verwaltungsbereichen der Landesverwaltung befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in der allgemeinen Verwaltung wahrzunehmen und die im Rahmen der Fortbildung erworbenen Methodenkenntnisse und Anwendungsfertigkeiten einzusetzen. Die Kenntnisse, die erworben werden, versetzen die Beschäftigten in die Lage, die Aufgaben der Funktionsebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes wahrzunehmen.
Die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II ist eine personalwirtschaftliche Maßnahme und erfordert unter den Gesichtspunkten der Personalentwicklung und der Wirtschaftlichkeit eine zielgerichtete Personalauswahl durch die personalbearbeitenden Stellen. An dem Beschäftigtenlehrgang II kann teilnehmen wer die Zulassungsvoraussetzungen nach der „Ordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für die Beschäftigtenlehrgänge I und II in der allgemeinen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt“ (RdErl. des MI vom 17.12.2009, MBl. LSA Nr. 41/2009 vom 28.12.2009 S. 810) erfüllt. Dazu zählt u. a. eine Eignungsprüfung.

Der Beschäftigtenlehrgang II umfasst 928 Stunden, die in 21 Fächern aus den folgenden Fachgebieten angeboten werden:

  • Recht,
  • Haushalt und Finanzen,
  • Sozialwissenschaften,
  • Organisation und Informationstechnik

 Weitere Informationen zu den einzelnen Fächern und deren Stundenumfang sind der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt (MBl. LSA Nr. 27/2007 v. 30.7.2007, S. 571) zu entnehmen.
Der Beschäftigtenlehrgang II schließt mit einer Fortbildungsprüfung nach § 56 Berufsbildungsgesetz ab.

Der Lehrgang findet in Vollzeitunterricht statt. Unterkunft und Verpflegung werden für trennungsgeldberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt.